Bodycams im Krankenhaus – datenschutzrechtliche und arbeitsrechtliche Bewertung des Einsatzes von Körperkameras.
Dürfen Kliniken ihr Personal mit Bodycams ausstatten?
Gewalt gegen medizinisches Personal ist ein viel diskutiertes Thema. Die Studienlage zeigt einen Anstieg von Gewaltkonstellationen, verbale Ereignisse führen vor den physischen Angriffen. Neben dem Rettungsdienstpersonal trifft es vor allem auch das Personal in Notaufnahmen der Krankenhäuser.
Es verwundert daher nicht, dass die Diskussion zum Einsatz von Bodycams nun auch die Krankenhäuser erreicht hat. Ein Klinikum in Nordrhein-Westfalen führt ein Pilotprojekt hierzu ein.
Ziele von Bodycams in der Notaufnahme
Die Bodycams sollen zum einen eine präventive Wirkung entfalten. Dazu sollen das sichtbare Tragen, Hinweisschilder zum Einsatz der Bodycams oder die Ankündigung, die Kamera nun zu aktivieren, beitragen. Zum anderen wird sich erhofft, nach Gewaltereignissen eine leichtere Aufklärung mit der anschließenden Rechtsverfolgung durchführen zu können.
Schutz der Vertraulichkeit im Behandlungsverhältnis
Bei der Aufzeichnung von Ton und Bild ist offenkundig, dass die Vertraulichkeit im Behandlungsverhältnis herausgefordert wird. Für die Verarbeitung personenbezogener Daten, gerade wenn es sich hierbei um Gesundheitsdaten handelt, sind die besonderen Rahmenbedingungen der DSGVO und des BDSG zu beachten. Aus strafrechtlicher Perspektive stellt § 201a StGB die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs unter Strafe. Zudem gilt die Schweigepflicht für Berufsgeheimnisträger aus § 203 StGB.
Mögliche Rechtfertigung der Videoaufnahmen
Solche Eingriffe in die Vertraulichkeitsvorgaben sind rechtfertigungsbedürftig und dürfen nur in engen Grenzen erfolgen. Für die Datenverarbeitungen im Sinne der DSGVO sind sowohl die Rechtfertigungsgründe des Art. 6 DSGVO als auch die besonderen Vorgaben für die Verarbeitung von Gesundheitsdaten (Art. 9 DSGVO) zu beachten. Eine Einwilligung wird regelmäßig ausscheiden, weshalb andere Rechtfertigungsgründe greifen müssen.
Begrenzung der Datenverarbeitungen
Die DSGVO schreibt ausdrücklich vor, dass die Datenverarbeitung nur in einem für den jeweiligen Zweck erforderlichen Maximalumfang erfolgt (Grundsatz der Datenminimierung). Praktisch kann man dies etwa durch die automatische Speicherung nur von kurzen Zeitsequenzen absichern, gepaart mit einer längeren Speicherung von Aufnahmen durch gezieltes Aktivieren über die Bodycam.
Gewaltschutzkonzept in Krankenhäusern
Der Einsatz von Bodycams kann nur ein Puzzleteil zur Problemlösung darstellen. Wichtig ist die Erarbeitung einer Gewaltschutzstrategie, die auf die Einzelheiten der Einrichtung eingeht. Die Strategie muss präventive und reaktive Elemente umfassen. Strafbares Handeln sollte konsequent zur Anzeige gebracht werden. Abschließend hat ein solches Gewaltschutzkonzept noch eine ganz praktische Wirkung: Die durch die Geschäftsleitung mitgetragene Strategie vermittelt den Mitarbeitenden das Gefühl, dass man sich ernstlich um ihre alltäglichen Sorgen bemüht.
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