Cannabis-Legalisierung und Arbeitsrecht – was Arbeitgeber beachten müssen.
Cannabis-Legalisierung: Was ändert sich?
Seit dem 1. April 2024 dürfen Erwachsene bis zu 25 Gramm Cannabis für den Eigenkonsum besitzen, am Wohnsitz sogar bis zu 50 Gramm sowie drei lebende Cannabispflanzen.
Cannabis am Arbeitsplatz: Was bedeutet das für Unternehmen?
Das Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis schweigt sich zum Thema Arbeitsplatz aus. Dennoch gilt: Jeder Arbeitnehmer ist verpflichtet, die vertraglich geschuldete Arbeitsleistung ordnungsgemäß zu erbringen. Es gilt also auch ohne ausdrückliche Regelung ein relatives Suchtmittelverbot aufgrund vertraglicher Nebenpflicht.
Arbeitsschutz: Cannabis-Konsum und Gefährdung
Die DGUV Vorschrift 1 enthält klare Vorgaben: Versicherte dürfen sich nicht durch berauschende Mittel in einen Zustand versetzen, durch den sie sich oder andere gefährden. Für Arbeitgeber gilt ein Beschäftigungsverbot bei erkennbarer Untauglichkeit.
Unternehmensrichtlinien
Arbeitgeber sollten klare Regelungen aufstellen. In Betrieben mit Betriebsrat müssen diese durch Betriebsvereinbarung getroffen werden. Bestehende Regelungen sollten überprüft werden, ob Cannabis bereits als Rauschmittel mitgeregelt ist.
Nachweisprobleme
Die Feststellung von Berauschungsgrad ist schwieriger als bei Alkohol. HR und Führungskräfte sollten wissen, welche Verhaltensauffälligkeiten auf Berauschung hindeuten könnten. Drogen-Tests sind mit Einverständnis des Arbeitnehmers möglich.
Prävention und Aufklärung
Mitarbeiter sollten über Cannabis-Wirkung und Folgen für Arbeitssicherheit und Gesundheit informiert werden.
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