EuGH-Entscheidung zu Eltern behinderter Kinder: Was Arbeitgeber jetzt beachten müssen.
EuGH stärkt Rechte von Eltern behinderter Kinder
Am 11. September 2025 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit seinem Urteil im Verfahren C-38/24 wegweisend klargestellt: Der Schutz vor mittelbarer Diskriminierung wegen einer Behinderung erstreckt sich auch auf Eltern behinderter Kinder.
Hintergrund des EuGH-Urteils
Die Klägerin war als Stationsaufsicht bei einem Verkehrsbetrieb tätig. Gleichzeitig betreute sie ihren schwerbehinderten minderjährigen Sohn, der regelmäßig nachmittags an einem Behandlungsprogramm teilnehmen musste. Sie beantragte mehrfach, dauerhaft an einem Arbeitsplatz mit festen Frühschichten eingesetzt zu werden. Der Arbeitgeber lehnte eine dauerhafte Umverteilung ab.
Entscheidung des EuGH
Der EuGH stellte klar: Das Verbot der mittelbaren Diskriminierung wegen einer Behinderung schützt auch Arbeitnehmer, die mit einer behinderten Person in enger Beziehung stehen. Arbeitgeber müssen angemessene Vorkehrungen treffen, um Benachteiligungen zu vermeiden – sofern diese zumutbar sind.
Was das Urteil für Arbeitgeber bedeutet
Das Urteil erweitert den Diskriminierungsschutz auf mittelbare Benachteiligungen aufgrund der familiären Fürsorgepflichten. Arbeitgeber müssen künftig im Einzelfall prüfen, ob Arbeitszeitregelungen, Schichtmodelle oder Versetzungen geeignet sind, Betreuungspflichten faktisch zu behindern und gegebenenfalls Anpassungen vornehmen. Eine pauschale Verweigerung von Flexibilitätswünschen kann gegen das Diskriminierungsverbot verstoßen.
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