Fußball schauen während der Arbeitszeit – was ist erlaubt?
Darf ich während der Arbeitszeit Fußball schauen?
Wie so häufig bei juristischen Themen gibt es hier einen klaren Grundsatz, zu dem es im Einzelfall Ausnahmen geben kann.
Grundsätzlich nicht erlaubt
Fußball schauen während der Arbeitszeit stellt grundsätzlich einen Verstoß gegen arbeitsvertragliche Verpflichtungen dar und ist somit verboten. Nach dem Arbeitsvertrag schuldet der Arbeitnehmer während der Arbeitszeit seine Arbeitsleistung. Wer in diesem Zeitraum ein Fußballspiel anschaut, ist dadurch zu sehr abgelenkt.
Das Arbeitsgericht Köln urteilte am 28.08.2017, dass eine Abmahnung gegenüber einem Arbeitnehmer rechtmäßig ist, der während seiner Arbeitszeit ein Fußballspiel auf seinem Computer ansah. Dem Gericht reichte ein Zeitraum von 30 Sekunden aus.
Von dem Verbot ist grundsätzlich auch die Möglichkeit umfasst, die Spiele im Radio zu hören oder einen Live-Ticker zu lesen.
Wo kann es Ausnahmen geben?
Lediglich in Fällen, in denen der Arbeitgeber die private Nutzung des Internets erlaubt, kann der Arbeitnehmer den Spielstand über einen Ticker abrufen. Eine weitere Möglichkeit resultiert aus flexiblen Arbeitszeiten, wenn Kernarbeitszeiten nicht mit den Übertragungszeiten kollidieren.
Fazit
Leider für alle Fußball-Fans ist das Schauen oder Hören von Fußballspielen während der Arbeitszeit verboten. Um gegebenenfalls doch die Möglichkeit zu haben, sollte im Vorfeld die Kommunikation mit dem Arbeitgeber gesucht werden.

